AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und
Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der
Montage von Photovoltaikanlagen sowie des erforderlichen Zubehörs und dazugehöriger Nebenanlagen (im
Folgenden „PV-Anlage“ oder „PV-Anlagen“) durch die Solarando GmbH (nachfolgend „Solarando“).
Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt, nur
wirksam, wenn Solarando schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.
1.2. Der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder
eines Dritten, wird hiermit widersprochen.
1.3. Im Fall eines Widerspruchs oder sonstiger Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser AGB
und den vertraglichen Vereinbarungen gemäß der Bestellung geht die Bestellung den AGB vor.
2. Vertragsdurchführung / Anpassung
2.1. Solarando und etwaige beauftragte Nachunternehmer, sind berechtigt, nach der Auftragsbestätigung
weitere Vor-Ort-Termine mit dem Kunden durchzuführen, um die Lieferung, Installation und Logistik zu
planen. Der Kunde erklärt sich bereits insoweit in angemessenen Umfang für Absprachen und Rückfragen
zur Verfügung zu stehen.
2.2. Sollte sich während der konkreten Anlagenplanung herausstellen, dass aus technischen Umständen
eine Anpassung der Bestellung erforderlich wird, wird Solarando dies dem Kunden unverzüglich mitteilen
und geänderte Vertragsunterlagen in Textform zukommen lassen. Sollte zwischen dem Kunden und
Solarando keine Einigung über die geänderten Umstände zustande kommen, steht beiden Parteien ein
Rücktrittsrecht zu.
2.3. Anpassungen der Bestellung betreffend die exakte Größe und Leistung der PV-Anlage aufgrund eines
aktuellen Aufmaßes oder sonstiger aktualisierter Informationen über den Errichtungsort, die nicht zu einer
Veränderung der genannten Werte von mehr als 10 % führen, können von Solarando einseitig
vorgenommen werden. Im Übrigen gilt Ziffer 2.2.
3. Lieferung der PV-Anlage / Gefahrübergang
3.1. Die Lieferung der PV-Anlage bzw. ihrer Bestandteile erfolgt an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse.
3.2. Solarando ist zu Teilleistungen berechtigt.
3.3. Die Mitteilung eines Liefertermins erfolgt spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin in Textform oder per
telefonischer Absprache.
3.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile zum Liefertermin
ordnungsgemäß an der Lieferadresse abgeliefert werden können. Dafür stellt der Kunde sicher, dass die
Komponenten der PV-Anlage ebenerdig mit einem 7,5 t LKW mindestens bis zur Bordsteinkante angeliefert
werden können. Sollte eine solche Anlieferung nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet dies Solarando
unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde an einem ordnungsgemäß mitgeteilten verbindlichen Liefertermin
nicht erreichbar oder die Anlieferung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich
sein, so kann Solarando die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
Solarando GmbH
Philipp-Kreißler-Straße 25
67583 Guntersblum
Geschäftsführer: Dirk Mohrhardt
HRB-Nr.: HRB 51993
Handelsregister Mainz
Tel: +49 15207504176
info@solarando-rlp.de
IBAN: DE59 5509 1200 0036 2341 05
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Solarando GmbH über den Kauf sowie Installation
von Photovoltaikanlagen
3.5. Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
auf den Unternehmer über, wenn der Gegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt
auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
3.6. Verbraucher: Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware über.
3.7. Ist vereinbart, dass der Kunde die Waren abholt, so geht abweichend von vorstehenden Bestimmungen
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Bereitstellung der Ware
zur Abholung und deren Anzeige gegenüber dem Kunden auf diesen über.
3.8. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, die angelieferte PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile mit zumutbaren
Maßnahmen vor Diebstahl oder Beschädigung zu sichern.
4. Montage
4.1. Solarando errichtet und installiert die PV-Anlage beim Kunden. Die notwendigen Installationstermine
sind zwischen Solarando und dem Kunden abzustimmen.
4.2. Die Errichtung erfolgt schlüsselfertig. Solarando nimmt die PV-Anlage in Betrieb und schließt sie ans
Netz an. Soweit Erklärungen vom Kunden abzugeben sind, bspw. gegenüber dem Netzbetreiber oder
Meldungen im Marktstammdatenregister, gibt der Kunde diese in der erforderlichen Form selbst ab. Auf
Wunsch des Kunden kann dieser Solarando entsprechend bevollmächtigen. In diesem Fall wird Solarando
dem Kunden auf Anforderung einen Vollmachtsvordruck übersenden, der vom Kunden zu unterzeichnen
und an Solarando zu senden ist.
4.3. Der Kunde gestattet Solarando und von Solarando beauftragten Personen und Firmen alle für die
Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen,
insbesondere
- die Anbringung und Installation der PV-Anlage unter Einschluss aller zweckdienlichen Maßnahmen - die Errichtung von Messeinrichtungen - die Verlegung von Anschlussleitungen - die Installation sonstiger Komponenten.
4.4. Der Kunde gewährt Solarando und von Solarando beauftragten Personen und Firmen, soweit dies für
eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der PV-Anlage erforderlich ist, ungehinderten und
unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und
Leitungen.
4.5. Solarando wird dem Kunden nach Abschluss der Montage, Inbetriebsetzung und Fertigstellung aller
Arbeiten (darunter fallen nicht die Zählersetzung und die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber) das
Inbetriebnahmeprotokoll und alle weiteren erforderlichen Unterlagen übergeben.
4.6. Solarando prüft den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Bauarbeiten auf offensichtliche Mängel.
Stellt Solarando solche Mängel fest oder hat Solarando aus sonstigen Gründen Zweifel an der Geeignetheit
des Gebäudes für die Errichtung der PV-Anlage, so wird Solarando den Kunden hierüber informieren.
4.7. Solarando ist im Fall von Mängeln oder begründeten Zweifeln nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 berechtigt,
die Installation der PV-Anlage abzubrechen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten, die Solarando für
einen weiteren Installationstermin nach Beseitigung der Mängel oder Herstellung der Geeignetheit
entstehen. Solarando wird die Kosten gegenüber dem Kunden in transparenter und nachvollziehbarer Weise
darlegen. Werden die Mängel vom Kunden nicht innerhalb einer angemessen Frist beseitigt, so ist
Solarando berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegen begründete Zweifel nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2
vor, die den Abbruch der Installation der PV-Anlage rechtfertigen, so hat der Kunde Solarando innerhalb
einer Frist von zwei Wochen darüber zu informieren, ob die Herstellung der Geeignetheit beabsichtigt wird.
Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs durch den Kunden abgelehnt, ist
Solarando berechtigt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Herstellung der Geeignetheit
des Gebäudes oder des Dachs vom Kunden beabsichtigt, hat diese innerhalb einer angemessenen Frist zu
erfolgen. Bei verstreichen dieser angemessenen Frist, ist Solarando berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.8. Solarando darf sich für sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden
von ihm beauftragten Dritten bedienen.
Solarando GmbH
Philipp-Kreißler-Straße 25
67583 Guntersblum
Geschäftsführer: Dirk Mohrhardt
HRB-Nr.: HRB 51993
Handelsregister Mainz
Tel: +49 15207504176
info@solarando-rlp.de
IBAN: DE59 5509 1200 0036 2341 05
4.9. Für Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers, insbesondere zur Einspeiseleistung, ist Solarando nicht
verantwortlich..
5. Pflichten des Kunden; Dachstatik, Dachbeschaffenheit
5.1. Der Kunde sichert zu, dass das Gebäude und / oder die Dachfläche, an oder auf dem die PV-Anlage
angebracht wird, hierfür geeignet sind. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude- und Dachfläche, an
oder auf der die PV-Anlage angebracht wird, in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen,
soweit dies für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlich ist. Bestehen aus Sicht von
Solarando Zweifel an den statischen Voraussetzungen oder der sonstigen Dachbeschaffenheit, kann
Solarando die Vorlage des Nachweises der Standsicherheit/Statik/Geeignetheit des Daches vom Kunden
verlangen. Erfolgt die Vorlage des Nach- weises nicht, ist Solarando berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2. Solarando haftet nicht für Mängel und Schäden an Dach und Gebäude, die durch eine fehlende
Eignung von Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage entstehen.
5.3. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage nebst
Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und
sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der
Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die
Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch Solarando nicht ausdrücklich in Textform
vereinbart worden ist.
5.4. Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem
Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des
Strombezugs der PV-Anlage, trägt der Kunde.
5.5. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage, ein
uneingeschränkter, dauerhafter Zugang zum Internet und dauerhafter Stromanschluss notwendig ist und
stellt diese sicher.
5.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung relevanten Dokumente auf Anfrage von
Solarando an Solarando auszuhändigen, insbesondere solche Dokumente, die für die Anmeldung der
Anlage beim Netzbetreiber notwendig sind.
6. Eigentum; Eigentumsvorbehalt
6.1. Solarando behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an der PV-Anlage und dem
Zubehör vor („Eigentumsvorbehalt“).
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum mit der eforderlichen Sorgfalt zu behandeln und
insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durch qualifizierte Personen
durchführen zu lassen.
6.4. Soweit die PV-Anlage und das Zubehör während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem
Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, sind die
Vertragspartner sich einig, dass dies im Sinne von § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck
geschieht.
6.5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an der PV- Anlage oder Teilen hiervon oder am Zubehör, ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf
das Vorbehaltseigentum von Solarando hinzuweisen und Solarando unter Übergabe aller für einen
Widerspruch erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.6. Übersteigt der Wert aller Solarando zustehender Sicherungsrechte die Höhe der damit gesicherten
Ansprüche, so wird Solarando auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben.
7. Gewährleistung
7.1. Die konkret vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Jede anderweitige Angabe von Solarando zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. technische Daten,
Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebots von Solarando generierten Darstellungen
(technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich unverbindlich.
Solarando GmbH
Philipp-Kreißler-Straße 25
67583 Guntersblum
Geschäftsführer: Dirk Mohrhardt
HRB-Nr.: HRB 51993
Handelsregister Mainz
Tel: +49 15207504176
info@solarando-rlp.de
IBAN: DE59 5509 1200 0036 2341 05
7.2. Abweichungen von der im Angebot vereinbarten Beschaffenheit aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des am Installationsort örtlich zuständigen Stromnetzbetreibers stellen
keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso für (a) Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten am
Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie für (b) den Ersatz von Komponenten der PV-
Anlage durch gleichwertige Kom- ponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
7.3. Soweit durch Solarando oder auf Internetseiten von Solarando finanzielle Berechnungen und/oder
Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder sonstige
Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (im Folgenden insgesamt:
„Kalkulationen“) angeboten oder erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne
Verbindlichkeit dar. Solarando übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kalkulationen oder die
Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die Kalkulationen stellen
ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.
7.4. Die PV-Anlage und ihre Komponenten unterliegen einer technisch bedingten sowie einer natürlichen
und altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten kommen kann („Degradation“); die
Degradation stellt keinen Mangel der PV-Anlage dar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.5. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er
Veränderungen an der PV-Anlage oder ihrer Komponenten vorgenommen hat oder durch Dritte hat
vornehmen lassen, es sei denn Solarando hat den Veränderungen mindestens in Textform zugestimmt oder
der Kunde weist nach, dass die aufgetretenen Mängel nicht auf die vorgenommenen Veränderungen
zurückzuführen sind.
7.6. Die Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig und unbeschadet von gesondert eingeräumten
Herstellergarantien.
7.7. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel bei Übergabe kennt
und sich seine Rechte wegen des Mangels nicht vorbehält. Gewährleistungsansprüche sind ferner im Fall
von offenen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der PV- Anlage bei Solarando mindestens in Textform geltend macht. Offene Mängel sind solche,
die der Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkannt hat oder hätte erkennen können.
7.8. Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser Solarando und von
Solarando beauftragten Personen und Firmen zu Prüfzwecken sowie zum Zweck der Nachbesserung den
Zutritt zu den entsprechenden Anlagen.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1. Die Vertragspartner haften einander uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner nur im Falle der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
„Wesentliche Vertragspflichten“ der Vertragspartner sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages
ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Erfüllung der jeweils andere Vertragspartner daher vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der
Vertragspartner ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – zudem auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
8.3. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch
nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß
Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
8.4. Soweit die Haftung der Vertragspartner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und
Verrichtungsgehilfen der Vertragspartner.
Solarando GmbH
Philipp-Kreißler-Straße 25
67583 Guntersblum
Geschäftsführer: Dirk Mohrhardt
HRB-Nr.: HRB 51993
Handelsregister Mainz
Tel: +49 15207504176
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IBAN: DE59 5509 1200 0036 2341 05
9. Rücktritt vom Vertrag
9.1. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes der
allgemeinen Versorgung einen Anschluss der PV-Anlage an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des
Grundstücks ablehnt.
9.2.Solarando kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in
Verzug ist und Solarando dem Kunden den Rücktritt unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung
angedroht hat. Im Falle eines wirksamen Rücktritts nach dieser Ziffer hat der Kunde die Ausbaukosten der
PV-Anlage zu tragen.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher; Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß der beigefügten
Widerrufsbelehrung zu. Dies gilt nicht für Verträge die auf Anfrage des Kunden mit Solarando nicht im Wege
des Fernabsatzes geschlossen werden.
11.Schlussbestimmungen
11.1. Solarando ist berechtigt, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen durch Dritte ausführen zu
lassen.
11.2. Die Textform umfasst stets auch Erklärungen per E-Mail und Informationsübermittlung per
automatisiertem elektronischen Datenaustausch.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die
Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
diejenige Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlich verfolgten Zielsetzung am nächsten kommt.
Dasselbe gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
11.4.Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.
11.5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht anders zwingend
gesetzlich vorgegeben. Gerichtsstand ist Mainz, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben.
Datenstand: 15.03.2023